Parlamentarisches Frühstück

Änderung im Energiewirtschaftsgesetz gefordert

„Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure muss zeitlich gestreckt werden“ - das war die klare Botschaft beim heutigen Parlamentarischen Frühstück in der EWE-Vertretung in Berlin. Bei einem Pressegespräch informierten u.a. EWE-Technikvorstand Dr. Urban Keussen und Christian Heine, Sprecher der Geschäftsführung der Hamburger Energiewerk, darüber, dass die im aktuellen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), konkret in Paragraf 118 Absatz 6, geregelte Frist zur Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren den nationalen Wasserstoffhochlauf gefährdet. Laut Gesetz werden nur Elektrolyseure, die bis zum Jahr 2026 in Betrieb gehen, für 20 Jahre vom Netzentgelt befreit. Für Anlagen, die nach 2026 in Betrieb gehen, entfällt die Netzentgeltbefreiung. In Deutschland verfolgen derzeit elf Unternehmen die Realisierung so genannter IPCEI-Elektrolyseprojekte. Die Projekte beinhalten alle das Errichten eines Elektrolyseurs und haben das Ziel, durch frühes und mutiges Engagement den Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und in der EU zu verwirklichen. "Die Projekte jedoch noch bis zum Jahr 2026 umzusetzen ist praktisch unmöglich, weil die Freigabe der Fördermittel durch die EU-Kommission zwei Jahre hinter dem Zeitplan liegt“, so Dr. Keussen. „Aus diesem Grund fordern wir, die Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure zeitlich um zwei Jahre, also bis 2028, zu strecken und so die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wasserstoffstart in Europa zu schaffen“, so der EWE-Technikvorstand weiter. Durch den hohen Strombedarf der Elektrolyseure würden die Netzentgelte, gerade in der Anlaufphase der Projekte, ein enormes wirtschaftliches Risiko darstellen.